Garantiebedingungen

Allgemeine Garantiebedingungen
Allgemeine Garantiebedingungen - Gewebekompensatoren


Allgemeine garantiebedingungen

  1. Firma Europolit Sp. z o.o. mit Sitz in Wałbrzych in der Karkonoska-Str. 9H im folgenden Hersteller genannt, garantiert dem Käufer die ordnungsgemäße Funktion ihrer Produkte, unter der Bedingung, dass sie zweckgemäß und laut der Grundsätze der dem Käufer gelieferten mit dem Angebot technischen Dokumentation verwendet werden.
  2. Soweit im Kaufvertrag nicht anders bestimmt wurde, beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab dem Datum des Verkaufs und umfasst die in ganz Europa gekauften Produkte. Zeigen sich Fehler oder Mängel der Ware in diesem Zeitraum, müssen diese in der Frist von 7 Tagen ab dem Datum der Ablieferung der Ware an das Lager des Herstellers kostenlos behoben werden.
  3. Mit der Zustimmung des Herstellers kann die Reparatur am Ort der Installation des Produkts gemacht werden, der Käufer trägt jedoch Reise- und Verpflegungskosten der Mitarbeiter, die diese Reparatur durchführen.
  4. Garantie des Herstellers umfasst nicht:
    • jegliche Mängel, die durch unsachgemäße Nutzung der Ware aufgetreten sind (darunter auch Beschädigungen, die bei der Montage entstanden sind)
    • jegliche Mängel oder Beschädigungen, die durch Transport oder das Fallen der Ware, aufgetreten sind, wenn diese Ereignisse nach dem Kauf der Ware stattgefunden haben
    • jegliche Mängel oder Beschädigungen, die durch Feuer, Erdbeben, Überschwemmungen, Blitzschlag oder andere Naturkatastrophen, Umweltverschmutzung und unregelmäßige Versorgung mit Elektrizität aufgetreten sind
    • jegliche Mängel, die durch Sand, Schlamm, Wasser und andere Flüssigkeiten, etc., die in das Innere der Verpackung der Ware hineingedrungen sind, verursacht wurden
    • Beschädigungen, die durch natürlichen, teilweisen oder vollständigen Verbrauch gemäß den Eigenschaften oder die Zweckbestimmung des Produkts (z.B. Verbrauch der Abdichtungs-Schnüre in Stopfbüchsen der Pumpen oder der Abrieb von Reibbelägen in Bremssystemen, etc.) entstanden sind
    • Beschädigungen, die durch Projektfehler und eine falsche Auswahl der Ware für besondere Betriebsbedingungen entstanden sind, wenn die verantwortliche Partei für die Auswahl und das Projekt der Käufer war
  5. Berechtigungen des Käufers aus der Garantie können nur gegen Vorlage des Kaufbelegs (Rechnung, Quittung, etc.) realisiert werden.
  6. Forderungen meldet der Käufer über den Verkäufer der Ware oder direkt an die Adresse des Herstellers.
  7. Diese AGB wurden durch den Vorstand von Europolit Sp. z o.o. freigegeben und sind ab 14.06.2012 gültig, bis sie nicht widerrufen werden.

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Allgemeine Garantiebedingungen - Gewebekompensatoren

  1. Firma Europolit Sp. z o.o. mit Sitz in Wałbrzych in der Karkonoska-Str. 9H im folgenden Hersteller genannt, garantiert dem Käufer die ordnungsgemäße Funktion der Kompensatoren, unter der Bedingung, dass sie zweckgemäß und laut der Grundsätze der dem Käufer gelieferten mit dem Angebot technischen Spezifikation verwendet werden.
  2. Soweit im Kaufvertrag nicht anders vereinbart wurde, beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab dem Datum des Verkaufs und umfasst die in ganz Europa gekauften Produkte. Zeigen sich Fehler oder Mängel der Ware in diesem Zeitraum, müssen diese in der Frist von 7 Tagen ab dem Datum der Ablieferung der Ware an das Lager des Herstellers kostenlos behoben werden.
  3. Mit der Zustimmung des Herstellers kann die Reparatur am Ort der Installation von Kompensatoren gemacht werden, der Käufer jedoch trägt Reise- und Verpflegungskosten der Mitarbeiter, die diese Reparatur durchführen.
  4. Garantie des Herstellers umfasst nicht:
    • jegliche Mängel, die durch unsachgemäße Nutzung des Kompensators aufgetreten sind (darunter auch Beschädigungen, die bei der Montage entstanden sind)
    • jegliche Mängel oder Beschädigungen, die durch Transport oder das Fallen des Kompensators, aufgetreten sind, wenn diese Ereignisse nach dem Kauf der Ware stattgefunden haben
    • jegliche Mängel oder Beschädigungen, die durch Feuer, Erdbeben, Überschwemmungen, Blitzschlag oder andere Naturkatastrophen, Umweltverschmutzung und unregelmäßige Versorgung mit Elektrizität aufgetreten sind
    • jegliche Mängel, die durch Sand, Schlamm, Wasser und andere Flüssigkeiten, etc., die in das Innere des Kompensators hineingedrungen sind, verursacht wurden
    • Beschädigungen, die durch natürlichen, teilweisen oder vollständigen Verbrauch laut der Eigenschaften oder des Verwendungszwecks des Produkts (z.B. Korrosion von Stahlelementen, Verfärbungen der Gewebeschichten infolge von der Wirkung der atmosphärischen Bedingungen etc.) verursacht wurden
    • Beschädigungen von Gewebeschichten, wenn es keine Verringerung der Dichtheit des Kompensatoren-Schlauches festgestellt wurde (gilt nur für die mehrschichtige Kompensatore).
    • kleine Undichtheiten an Flanschanschlüssen, wenn der Käufer in der Angebotsanfrage / im Projekt keine spezifische Anforderungen präzisiert hat
    • Beschädigungen, die durch Projektfehler und eine falsche Auswahl von Rahmentyp des Kompensators für besonderen Betriebsbedingungen entstanden sind, wenn die verantwortliche Partei für die Auswahl und das Projekt der Käufer war
  5. Berechtigungen des Käufers aus der Garantie können nur gegen Vorlage des Kaufbelegs (Rechnung, Quittung, etc.) realisiert werden.
  6. Forderungen meldet der Käufer über den Verkäufer der Ware oder direkt an die Adresse des Herstellers.
  7. Diese AGB wurden durch den Vorstand von Europolit Sp. z o.o. freigegeben und sind ab 1.03.2018 gültig, bis sie nicht widerrufen werden.

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Allgemeine Garantiebedingungen
Allgemeine Garantiebedingungen - Gewebekompensatoren